Ziele der Krankenhausreform sind Strukturveränderungen, die zu Leistungskonzentrationen führen, die Qualität der Versorgung steigern und die Versorgung bedarfsgerecht sichern. Dazu werden in Zukunft die Versorgungsaufträge und die Rollen der einzelnen Krankenhäuser geschärft und koordinierte Netzwerkstrukturen aufgebaut werden.
Die konsequente Einführung und Umsetzung der Leistungsgruppen mit ihren Qualitätsanforderungen sowie deren Weiterentwicklung sind ein wesentlicher Baustein der Krankenhausreform. Dabei auf den bestehenden Ansatz aus der Krankenhausplanung NRW zurückzugreifen, ist ein politisch nachvollziehbarer Ansatz. Dieser darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Maßnahmen für eine stringente und gleichartige Umsetzung in den Ländern notwendig sind. Es besteht aufgrund der Verknüpfung mit der Finanzierung zeitnaher Weiterentwicklungsbedarf.
Mit der Einführung von Leistungsgruppen und zugehörigen Qualitätsanforderungen. müssen bestehende Regulierungen zurückgefahren werden. Hier enthält der Entwurf zum KHVVG erste Ansätze, die aber noch nicht den dringend benötigten Bürokratieabbau zur Entlastung der Mitarbeitenden in den Krankenhäusern bedeuten.
Mit dem KHVVG soll erstmals eine unmittelbare Verknüpfung zwischen Krankenhausplanung in Form von Leistungsgruppen und Betriebskostenfinanzierung eingeführt werden. Eine Verbindung zwischen diesen beiden Ebenen zu schaffen, ist richtig.
Die Vorhaltefinanzierung ist ein komplexes Unterfangen, enthält aber ein wichtiges Ziel: die zielgerichtete Finanzierung der Krankenhäuser entsprechend ihrer zukünftigen Versorgungsrolle. Kommt es zu der beabsichtigten Strukturanpassung und Leistungskonzentration, dann folgt darauf unmittelbar die Finanzierung. Dies wäre ein wichtiger Beitrag für eine bedarfsgerechte Finanzierung. Daher ist es entscheidend, dass die Einführung der Leistungsgruppen den beabsichtigten Strukturwandel im Krankenhaussystem initiiert.
Der Transformationsfonds ist ein zentrales Instrument, den notwendigen Strukturwandel im Krankenhausbereich zu fördern und gleichzeitig Strukturen für eine bessere Versorgung zu schaffen. Die deutsche Krankenhauslandschaft ist durch ein Überangebot vor allem in den urbanen Gebieten und sehr kleinteiligen Versorgungsstrukturen mit einem großen Anteil von Krankenhäusern mit weniger als 150 Betten gekennzeichnet. Andere europäische Länder machen deutlich, dass eine Konzentration der Versorgungsangebote eine hohe Qualität fördert, ohne die Versorgung in ländlichen Gebieten zu schwächen. Im Mittelpunkt der Förderung muss daher ein Abbau vorhandener Kapazitäten und eine trägerübergreifende Konzentration der bisherigen Krankenhausstandorte sowie die Förderung der Vernetzung stehen.
Zur Steigerung der Effizienz und Qualität der Versorgung ist das regionale Zusammenwirken der Krankenhäuser voranzubringen. Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Koordinierungsrolle für Universitätsklinika wird ein wichtiger neuer Baustein zur Förderung regionaler Netzwerkstrukturen eingeführt. Dessen Nutzen für die Patientenversorgung hat sich bereits während der Corona-Pandemie in zahlreichen Bundesländern gezeigt. Nun können zukünftig umfassend regionale Patientenpfade implementiert werden. Hiervon werden die Patienten unmittelbar profitieren.
„Die Krankenhauslandschaft in Deutschland braucht nicht nur Erste Hilfe, sondern eine systematische Reform, damit ihre gesundheitliche Versorgungsleistung dauerhaft gelingt.
Wer eine Spitzenversorgung für alle will, muss die Zusammenarbeit in den Regionen stärken – vom Grundversorger bis zur Uniklinik. Die regionalen Gesundheitsakteure wissen am besten, was vor ihrer Haustür gebraucht wird, und sie arbeiten schon jetzt immer häufiger als regionale Teams zusammen.
Netzwerk statt Stückwerk heißt das Erfolgsrezept, damit nicht jedes Krankenhaus für sich allein kämpft, bis die Kräfte schwinden und die Qualität leidet.
Regionale Krankenhausversorgung funktioniert wie bei einem erfolgreichen Fußballteam: Wenn jeder weiß, auf welcher Position er spielt, und dem Erfolg des ganzen Teams verpflichtet ist, dann gelingt das Zusammenspiel besonders gut. Eine Uniklinik vor Ort engagiert sich für ihr Team in der Region. Sie teilt als Kapitän ihre Erfahrung mit den Mitspielern, koordiniert sie und respektiert die bedeutende Rolle jedes Einzelnen.
Nur wenn die Koordinierungsrolle mit einem eigenen Versorgungslevel für Uniklinika jetzt im Gesetz verankert wird, nützt es allen in der Region und sichert langfristig Qualität in der Fläche.
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, was die partnerschaftliche Zusammenarbeit regionaler Krankenhäuser bewirken kann. Wenn ein neues Virus so viel bewegen kann, kann ein neues Wir im Gesundheitssystem nicht noch viel mehr?“
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jens Scholz
1. Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands e.V. (VUD)