Hochschulambulanzen

Hochschulambulanzen sichern die ambulante Versorgung, wo andere an ihre Grenzen stoßen

Die Ambulanzen an den Universitätsklinika leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der ambulanten Versorgung in Deutschland. Das gilt vor allem für schwere, komplexe und seltene Krankheiten. Hochschulambulanzen bieten hochwertige Leistungen an, die oftmals nicht von niedergelassenen Fachärzten erbracht werden können.

Ursprünglich auf Forschung und Lehre beschränkt, werden die Hochschulambulanzen immer wichtiger: Sie verfügen über die notwendigen Technologien, medizinische Kompetenz und Erfahrung sowie Spezialisten aus den unterschiedlichen Fachrichtungen. Sie bieten modernste Diagnostik und Behandlungsformen. Im Bedarfsfall stehen Spezialisten mehrerer Fachrichtungen zur Verfügung – und mit ihnen das Fachwissen und die Erfahrung aus nationalen und internationalen Forschungsprojekten.

Reform der Hochschulambulanzen (HSA) im Zuge des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes

Mit der Reform der Hochschulambulanzen (HSA) im Zuge des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes im Jahr 2015 und den anschließend im November 2016 von den Schiedsstellen festgesetzten Selbstverwaltungsvereinbarungen sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen durchaus verbessert worden. Die Regelung hat für alle Uniklinika zu finanziellen Verbesserungen geführt. Jedoch ist der seinerzeit vom Gesetzgeber ab dem Jahr 2016 avisierte Anstieg der HSA-Erlöse um 265 Mio. Euro erst jetzt erreicht worden. Es ist knapp vier Jahre nach der Hochschulambulanzen-Reform eine grundsätzlich positive Entwicklung festzustellen. Die stetig steigende Inanspruchnahme dieses hochspezialisierten ambulanten Leistungsangebots der Universitätsklinika und die fortlaufenden Kostensteigerungen führen allerdings dazu, dass eine auskömmliche Finanzierung der Hochschulambulanzen bei den meisten Standorten immer noch nicht erreicht wird. Die Entwicklung muss sich noch verstetigen, damit die vom Gesetzgeber gewollte wirtschaftliche Stabilisierung der Hochschulambulanzen erreicht wird. Diese ist eine wesentliche Voraussetzung, damit Universitätsklinika in ihren Hochschulambulanzen Forschung, Lehre und innovative Versorgung auf höchstem Niveau dauerhaft betreiben können.

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