Intensivmedizin

Extremkostenfälle

Seit langem nicht ausreichend vergütet

Universitätsklinika bieten die höchste medizinische Versorgungsstufe

Universitätsklinika übernehmen als höchste medizinische Versorgungsstufe viele Patienten mit besonders schweren und komplexen Erkrankungen. Ihr Anteil an besonders aufwendigen und teuren Behandlungen und die dafür erforderliche Vorhaltung an Personal und Ausstattung ist im Vergleich zu anderen Kliniken deutlich höher.

Die daraus resultierenden Zusatzkosten werden jedoch über die DRG-Fallpauschalen, die auf Standardfälle ausgelegt sind und auf einer Mittelwertkalkulation über alle Krankenhäuser beruhen, nicht immer ausreichend abgebildet.

Das Phänomen, dass es auf Grund der Finanzierung durch Fallpauschalen Fallkonstellationen gibt, die zu einer extremen Unterfinanzierung führen, ist seit Jahren bekannt und wiederholt von den Uniklinika moniert worden. Seit dem Jahr 2015 belegt der jährliche Extremkostenbericht des InEK, dass gerade Uniklinika und Kliniken der Maximalversorgung überproportional hierdurch belastet werden.

Das BMG hat bislang eine gesetzliche Lösung abgelehnt und vielmehr auf die kontinuierliche Weiterentwicklung des DRG-Systems verwiesen. Allerdings zeigt auch der 7. Extremkostenbericht vom Frühjahr 2021, dass die Gruppe der Uniklinika und Maximalversorgungskliniken weiterhin einseitig durch Extremkostenfälle finanziell belastet ist. Die durchschnittliche finanzielle Belastung für Krankenhäuser dieser Gruppe beträgt weiterhin mehr als 4 Mio. € je Klinik. Die jährliche Überarbeitung des DRG-Systems führt offenkundig zu keiner grundlegenden Verbesserung bei den Extremkostenfällen.

 

Extremkostenfälle: massive Unterdeckung bei den Universitätsklinika

 

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