Die Universitätsmedizin übernimmt viele unersetzbare Sonderaufgaben für das Gesundheitswesen, die nicht ausreichend refinanziert werden. Die Defizite der Uniklinika wuchsen dadurch in den letzten Jahren erheblich. Durch die Corona-Pandemie und damit verbundenen Erlösausfällen verschärft sich die Situation dramatisch. Politische Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung der Uniklinika sind dringend notwendig.
Sonderaufgaben unterfinanziert
Hochqualifizierte Notfallversorgung rund um die Uhr, spezialisierte medizinische Zentren, Behandlung seltener Erkrankungen, hohes Engagement bei der Facharztweiterbildung, all diese wichtigen Sonderaufgaben werden mit den derzeitigen gesetzlichen Regelungen nicht kostendeckend abgebildet.
Hohe Defizite durch Corona
In der Pandemie verzeichnen die Uniklinika einen außerordentlichen Rückgang ihrer Einnahmen. Denn entsprechend der Vorgaben der Bundesregierung wurden alle planbaren Aufnahmen, Operationen und Eingriffe verschoben, soweit dies medizinisch vertretbar war. Auch das umfassende ambulante Versorgungsangebot der Universitätsklinika in den Hochschulambulanzen wurde weniger in Anspruch genommen. Auf der anderen Seite sind deutliche Kostensteigerungen insbesondere im Bereich des medizinischen Sachbedarfs (u.a. Schutzbekleidung) und für die Umgestaltung der bisherigen Krankenhausorganisation (z.B. temporäre Umwidmung von Räumlichkeiten zur Behandlung von COVID-19-Patienten) zu verzeichnen. Aufgrund dieser finanziellen Belastungen muss unter den aktuellen Bedingungen für 2020 daher im Durchschnitt mit einem hohen negativen zweistelligen Millionenbetrag pro Uniklinik gerechnet werden.
Budget für das Jahr 2020 sichern
Mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz wurde eine Kompensation für die Bettenfreihaltung eingeführt, jedoch unabhängig von der Versorgungsstufe und Kostenstruktur der einzelnen Krankenhäuser. Die Pauschalen wurden mittlerweile differenziert, so dass Uniklinika nicht mehr unter den für sie zu niedrigen Einheitswert fallen. Dies gilt allerdings erst seit Mitte Juli und nicht rückwirkend. Für den Ausfall ambulanter Krankenhauserlöse gibt es noch keine Lösung. Gerade aus Sicht der Universitätsklinika sind weitere gesetzlichen Maßnahmen erforderlich. Die Bundespolitik muss zeitnah den Rahmen für das Budgetjahr 2020 so setzen, dass die stationären und ambulanten Einnahmen der Universitätsmedizin unabhängig vom tatsächlichen Leistungsgeschehen im Sinne einer Budgetgarantie gesichert sind. Bundesgesundheitsminister Spahn hat zu Beginn der Pandemie zugesichert, dass „kein Krankenhaus dadurch ins Defizit kommt.“ Dies muss auch für die Universitätsklinika gelten, die für die Wahrnehmung ihrer besonderen Rolle in der Pandemie nicht finanziell bestraft werden dürfen.
Die Wirtschaftliche Lage der Universitätsmedizin.