Neue Therapien
zur Krebsbekämpfung

Neue Verfahren gegen Krebs an Uniklinika

CAR-T-Zelltherapie

Mit neuartigen Gen- und Zelltherapien gibt es eine revolutionäre Behandlungsoption für bestimmte Krebsarten. Die Anwendung ist für Krankenhäuser jedoch mit vielen Unsicherheiten verbunden. Denn die Produkte sind teuer und die Erstattung durch die Krankenkassen ist nicht gesichert. Mehr Rechtssicherheit ist notwendig.

Erforschung und Entwicklung der neuen Verfahren erfolgten zunächst maßgeblich an Uniklinika weltweit, wurden dann aber von Pharmafirmen übernommen. Seit August 2018 sind die ersten kommerziellen Präparate zur CAR-T-Zelltherapie in Deutschland zugelassen. Damit besteht für Patienten, bei denen konventionelle Behandlungen wie Bestrahlung oder Chemotherapie nicht zum Erfolg geführt haben, eine neue therapeutische Option – und dies mit einer einmaligen Infusion. Für die gentechnische Veränderung der Immunzellen durch die Pharmaunternehmen fallen jedoch Kosten von etwa 275 000 Euro netto an. Künftige Zell- und Gentherapien für andere Krankheiten werden sogar zum Teil mehrere Millionen Euro kosten. Die Zahl der potentiellen Patienten ist zwar noch klein, absehbar werden aber so viele neuartige Präparate auf den Markt kommen, dass für Krankenkassen und Solidargemeinschaft erhebliche Kosten entstehen werden.

Anwendung auf Innovationszentren beschränken

Umso wichtiger ist es, dass die Therapien nachweislich den Nutzen bringen, den sie derzeit versprechen. Daher sollten sie nur in spezialisierten Zentren angewendet werden, die die potentiellen schweren Nebenwirkungen beherrschen und die Anwendung systematisch wissenschaftlich evaluieren können. Diese Kombination aus hoher medizinischer Kompetenz, wissenschaftlicher Expertise und Forschungsinfrastruktur gibt es in erster Linie an den Unikliniken.

Finanzielle Risiken nicht auf Uniklinika abwälzen

Der Gesetzgeber muss für diese extrem teuren Medikamente dringend die zeitliche Lücke zwischen der Zulassung des Medikaments und dem Erstattungsanspruch der Krankenhäuser schließen. In der Vergangenheit haben Krankenhäuser ihren Patienten während dieser zeitlichen Lücke Innovationen häufig auch ohne gesicherte Kostenerstattung angeboten. Bei den neuen Zell- und Gentherapien ist das finanzielle Risiko für die Kliniken jedoch zu hoch, um in Vorleistung gehen zu können. Die Krankenhäuser müssen direkt nach der Zulassung Erstattungssicherheit haben, um den Patienten diese Therapieoption schnell und ohne hohen Bürokratie- und Genehmigungsaufwand zugänglich machen zu können.

Eigenherstellung sichern

Uniklinika müssen in die Lage versetzt werden, Versorgungslücken zu schließen. Insbesondere für Krankheiten, für die es noch kein kommerzielles Medikament gibt, müssen Innovationszentren in Zukunft rechtssicher und wirtschaftlich tragbar Zelltherapeutika selbst herstellen können. Uniklinika besitzen die dafür notwendige Infrastruktur und das Know-how. Sie stellen seit vielen Jahren Therapeutika auf hohem Qualitätsniveau her. Allerdings fehlt auch hier Rechtssicherheit hinsichtlich der Erstattung durch Krankenkassen.