Mit neuartigen Gen- und Zelltherapien gibt es eine revolutionäre Behandlungsoption für bestimmte Krebsarten. Die Anwendung ist für Krankenhäuser jedoch mit vielen Unsicherheiten verbunden. Denn die Produkte sind teuer und die Erstattung durch die Krankenkassen ist nicht gesichert. Mehr Rechtssicherheit ist notwendig.
Erforschung und Entwicklung der neuen Verfahren erfolgten zunächst maßgeblich an Uniklinika weltweit, wurden dann aber von Pharmafirmen übernommen. Seit August 2018 sind die ersten kommerziellen Präparate zur CAR-T-Zelltherapie in Deutschland zugelassen. Damit besteht für Patienten, bei denen konventionelle Behandlungen wie Bestrahlung oder Chemotherapie nicht zum Erfolg geführt haben, eine neue therapeutische Option – und dies mit einer einmaligen Infusion. Für die gentechnische Veränderung der Immunzellen durch die Pharmaunternehmen fallen jedoch Kosten von etwa 275 000 Euro netto an. Künftige Zell- und Gentherapien für andere Krankheiten werden sogar zum Teil mehrere Millionen Euro kosten. Die Zahl der potentiellen Patienten ist zwar noch klein, absehbar werden aber so viele neuartige Präparate auf den Markt kommen, dass für Krankenkassen und Solidargemeinschaft erhebliche Kosten entstehen werden.
Anwendung auf Innovationszentren beschränken
Umso wichtiger ist es, dass die Therapien nachweislich den Nutzen bringen, den sie derzeit versprechen. Daher sollten sie nur in spezialisierten Zentren angewendet werden, die die potentiellen schweren Nebenwirkungen beherrschen und die Anwendung systematisch wissenschaftlich evaluieren können. Diese Kombination aus hoher medizinischer Kompetenz, wissenschaftlicher Expertise und Forschungsinfrastruktur gibt es in erster Linie an den Unikliniken.