Der Transformationsfonds ist ein wichtiges Instrument, den notwendigen Strukturwandel im Krankenhausbereich zu fördern und gleichzeitig Strukturen für eine bessere Versorgung zu schaffen. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 21. März über die Verordnung entscheiden. Die Universitätsklinika werden in der Verordnung nur unzureichend berücksichtigt. Daher sind Nachbesserungen nötig, damit die Universitätsklinika bei der anstehenden Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen einen wichtigen Beitrag leisten können.
Die Krankenhausreform zielt auf Leistungskonzentrationen und Strukturveränderungen ab. Die Hochschulkliniken werden hierbei eine wichtige Rolle spielen. Sie werden insbesondere bei der Konzentration von Versorgungskapazitäten und der Bildung regionaler Krankenhausverbünde verstärkt eingebunden sein. Das ist auch im Sinne der Bundesländer, die die zukünftigen Strukturen planen und in der Verantwortung stehen, die Leistungsgruppen den Kliniken anhand der Qualitätskriterien zuzuteilen. Denn Universitätsklinika haben eine besondere Bedeutung für das Zusammenspiel mit umliegenden Krankenhäusern und leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der regionalen Versorgung. In der nun vorliegenden Fassung der Verordnung wird dies nur unzureichend berücksichtigt. Deshalb erwarten die Universitätsklinika, dass der Transformationsfonds insbesondere hinsichtlich der Förderung von Konzentration von Kapazitäten und Bildung von regionalen Verbünden nachgebessert und ihre Förderfähigkeit weitergehend berücksichtigt wird.
„Die Krankenhausreform muss zügig auf den Weg gebracht werden. Zur Strukturveränderung wird die besondere medizinische Kompetenz der Universitätsklinika und ihr Sachverständnis in der Organisation stationärer Versorgung maßgeblich beitragen. Der eingeschränkte Zugang zum Transformationsfonds ist deshalb kontraproduktiv. Im Sinne der Zielsetzung der Krankenhausreform und für eine stringente Umsetzung durch die Länder müssen auch Universitätsklinika weitgehend förderfähig sein. Die Universitätsklinika wollen den Strukturwandel mit allen Kräften mitgestalten und mit ihrer Kompetenz und Leistungsfähigkeit dazu beitragen, die Versorgung qualitativ hochwertig zu gewährleisten. Dazu muss die Verordnung zum Transformationsfonds nachgebessert werden“, betont Prof. Jens Scholz, 1. Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD).
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Barbara Ogrinz
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