Der 22. November 2024 wird ein richtungsweisender Tag für die Krankenhausversorgung in Deutschland: Mit dem abschließenden Durchgang im Bundesrat können die Länder das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) trotz des Scheiterns der Ampel-Koalition retten. Sie können mit dem Verzicht auf einen Vermittlungsausschuss in einer wirtschaftlich angespannten und politisch turbulenten Zeit die Weichen in Richtung zukünftig stabiler und qualitativ hochwertiger Versorgungsstrukturen stellen – eine einmalige Chance.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat angekündigt, die Krankenhausreform bei Anrufung des Vermittlungsausschusses scheitern lassen zu wollen. Damit wäre das Ende der Krankenhausreform besiegelt. Unrealistisch sind damit Vorstöße, die Krankenhausreform vorerst zu stoppen und Veränderungen vorzunehmen, wie beim Deutschen Krankenhaustag auch von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vorgeschlagen. Denn jetzt steht fest: Schicken die Länder die Krankenhausreform am 22. November in den Vermittlungsausschuss, ist das KHVVG gescheitert. Alle, die sich für den Vermittlungsausschuss aussprechen, müssen sich fragen lassen, ob dieser Weg tatsächlich der bessere für die Krankenhäuser in Deutschland ist.
„Die Haltung der Universitätsklinika hat sich nicht geändert: Nur Strukturveränderungen können die Krankenhauslandschaft auf die Zukunft vorbereiten, nur die in der Krankenhausreform vorgesehene Transformation wird auf Dauer eine zuverlässige und hochqualitative Patientenversorgung ermöglichen. Es bleibt keine Zeit mehr, diesen Wandel anzustoßen. Die Universitätsklinika haben den Reformprozess immer konstruktiv begleitet und appellieren an die Länder, die Zukunft der Krankenhauslandschaft nicht länger aufzuschieben. Die Krankenhausreform muss jetzt endlich auf den Weg kommen!“, betont Prof. Jens Scholz, 1. Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands.
Allen Beteiligten muss jetzt klar sein, dass sich der Weg in den Vermittlungsausschuss spätestens seit der Ankündigung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion als Sackgasse entpuppen wird. Die Folgen wären fatal: kein geordneter Strukturwandel, keine bessere Medizin und keine kurzfristigen Finanzmittel. Stattdessen droht durch den Wegfall des 5-Tages-Zahlungsziels und der daraus resultierenden Liquiditätsprobleme eine verschärfte Situation. Die Krankenhäuser, auch die Universitätsklinika, sind auf klare und zukunftssichere Rahmenbedingungen angewiesen. Angesichts der schwierigen Haushaltslage und steigender Krankenkassenbeiträge wird sich der gesundheitspolitische Entscheidungsspielraum in der kommenden Legislaturperiode kaum verbessern. Ein Scheitern der so weit fortgeschrittenen Reform wäre fatal. Die Universitätsklinika Deutschlands appellieren daher eindringlich an die Bundesländer, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen.
Kontakt:
Barbara Ogrinz
Verband der Universitätsklinika Deutschlands e.V.
Tel.: +49 (0) 30 3940517-25
E-Mail: ogrinz@uniklinika.de
www.uniklinika.de