Statement des VUD zur Notfallreform:

„Die Reform der Notfallversorgung ist wie die Krankenhausreform ein wichtiger Baustein für eine effizientere Versorgung. Mit der Reform soll die Notfallversorgung über die verschiedenen Versorgungsbereiche besser vernetzt und aufeinander abgestimmt werden. Hierfür ist es zum einen wichtig und richtig, Integrierte Notfallfallzentren (INZ) an ausgewählten und fachlich geeigneten Krankenhäusern anzusiedeln und diesen die Federführung zuzuweisen. Dies müssen in erster Linie Krankenhäuser der G-BA-Notfallstufen 2 und 3 sein. Zum anderen konkretisiert der Gesetzentwurf den Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen für die ambulante Notfallversorgung, einschließlich der telemedizinischen und aufsuchenden Versorgung. Patientinnen und Patienten sollen gezielt die Behandlung in der Einrichtung erhalten, die ihrem akuten Versorgungsbedarf entspricht, also in die richtigen Versorgungsebenen gesteuert werden. Damit hat die Notfallreform das Potenzial, insbesondere die Notaufnahmen zu entlasten und ergänzend zu der Krankenhausreform die Qualität der Patientenversorgung maßgeblich zu verbessern“, sagt Prof. Jens Scholz, 1. Vorsitzender des VUD.

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