Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat gestern einen Entwurf zur Verlängerung des Krankenhaus-Rettungsschirms vorgelegt. Darin ist vorgesehen, die Ausgleichszahlungen für die Krankenhäuser bis zum 18. April und die Versorgungsaufschläge bis zum 30. Juni 2022 zu verlängern.
Dazu sagt Prof. Jens Scholz, 1. Vorsitzender des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands (VUD): „Wir sind zunächst sehr erleichtert, dass das BMG auf unsere Argumente eingegangen ist und aufgrund der hohen Infektionszahlen doch noch kurzfristig den Rettungsschirm für die Krankenhäuser verlängert. Dies ist grundsätzlich ein positives Zeichen. Allerdings betont der Entwurf auch explizit, dass diese Zahlungen und Zuschläge letztmalig verlängert werden sollen. Damit sind die Krankenhäuser in einer zu erwartenden neuen Infektionswelle im Herbst auf sich gestellt.“
Dies wäre gerade für die Universitätsklinika eine besondere Herausforderung. Sie müssen nicht nur eine steigende Zahl COVID-Erkrankter versorgen, sondern auch unter Pandemiebedingungen die Behandlung Schwersterkrankter sicherstellen. Dabei waren die Universitätsklinika bereits vor der Pandemie wirtschaftlich angegriffen. Durch die besonderen Hygienemaßnahmen in der Pandemie, die Konzentration auf schwer erkrankte COVID-Patientinnen und Patienten, Kostensteigerungen sowie vermehrte Personalausfälle hat sich die Situation noch einmal verschärft.
Jens Bussmann, Generalsekretär des VUD: „Die zeitlich sehr begrenzte Verlängerung des Rettungsschirms ist keine verlässliche Grundlage für die Finanzierung der Universitätsklinika und reicht so noch nicht für das Jahr 2022 aus. Versorgungsaufschläge und Freihaltepauschalen müssen stattdessen entsprechend des weiteren Pandemieverlaufs verlängert werden können. Außerdem muss kurzfristig auch der Ganzjahresausgleich so angepasst werden, dass den Universitätsklinika nicht wie derzeit zwei Prozent Budgetverlust droht.“
Prof. Scholz ergänzt: „Mit kurzfristigen Hilfen werden wir die wirtschaftliche Situation der Universitätsklinika nicht nachhaltig verbessern können. Wir brauchen jetzt eine Krankenhausreform, die entsprechend des Koalitionsvertrages die Universitätsklinika als höchste Versorgungsstufe etabliert. Damit kann dauerhaft eine stabile finanzielle Grundlage geschaffen werden, die es den Universitätsklinika erlaubt, ihre besondere Rolle als Rückgrat des Gesundheitssystems zu festigen. So können sie auch in Zukunft für eine hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten sorgen.“
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