Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), das heute im Bundeskabinett beschlossen wurde, sieht umfangreiche Investitionen in die Digitalisierung und die Notfallversorgung der Krankenhäuser vor. Damit setzt das Gesetzesvorhaben wichtige Impulse für die Zukunft der Krankenhauslandschaft.
Ergänzend zum bisherigen Krankenhausstrukturfonds sieht der Gesetzentwurf einen Krankenhauszukunftsfonds vor. Dieser fördert moderne Notfallkapazitäten, eine bessere digitale Infrastruktur, IT- und Cybersicherheit sowie regionale Versorgungsstrukturen durch umfassende Investitionen. Alles Aspekte, die für die Universitätsmedizin von großer Bedeutung sind. Zehn Prozent der Mittel sind dabei für sie vorgesehen.
„Die Universitätsmedizin hat in der Pandemie aufs Neue ihre Leistungsfähigkeit und besondere Rolle für das Gesundheitssystem unter Beweis gestellt. Es ist gut und richtig, dass sie durch den Krankenhauszukunftsfonds gefördert wird“, sagt Professor Dr. D. Michael Albrecht, 1. Vorsitzender des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands e.V. (VUD). „Diese dringend benötigten Mittel sind wichtig, damit die Universitätsklinika Impulse in der Versorgung der Patienten setzen, digitale Innovationen auf den Weg bringen und ihre Rolle als Mittelpunkt regionaler Versorgungsnetzwerke weiterentwickeln können“, so Prof. Albrecht.
Das KHZG sieht zudem eine Verlängerung des Krankenhausstrukturfonds um zwei Jahre vor. Eine Förderung der Universitätsmedizin durch den Strukturfonds bleibt aber weitestgehend ausgeschlossen, obgleich dieser auch Kernaufgaben der Universitätsklinika, wie etwa Zentren für Seltene Erkrankungen oder Ausbildungskapazitäten in der Pflege, unterstützt.
„Auch der Krankenhausstrukturfonds bleibt ein wichtiges Instrument für die Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen. Dieser darf die Universitätsmedizin nicht mehr außen vor lassen. Vielmehr brauchen wir auch hier eine uneingeschränkte Fördermöglichkeit“, erläutert Professor Dr. Matthias Frosch, Präsident des Medizinischen Fakultätentages (MFT).
Neben dem Krankenhauszukunftsfonds sieht das KHZG Finanzierungsregelungen für die Corona bedingten Erlösausfälle und Mehrkosten der Krankenhäuser vor, die durch die Freihaltepauschalen nicht ausreichend gegenfinanziert wurden. Sind die Erlöse des Jahres 2020 geringer als entsprechende Erlöse aus dem Jahr 2019, soll vor Ort ein Ausgleich zwischen Kliniken und Kostenträgern vereinbart werden. Dazu werden die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherungen bis Ende des Jahres bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für Ausgleichszahlungen entwickeln.
Durch die politisch gewollte Konzentration auf COVID-19-Patient*innen sowie diverse Corona-Schutzmaßnahmen an den Häusern drohen den Universitätsklinika in diesem Jahr finanzielle Belastungen vielfach im zweistelligen Millionenbereich. Die bisherigen Ausgleichszahlungen sind für einen sachgerechten Ausgleich dieser Belastungen nicht ausreichend gewesen. Der nun gewählte Ansatz mit Orientierung an den stationären Erlösen des Jahres 2019 ist der richtige. Maßgeblich wird allerdings sein, ob die Höhe des Ausgleichssatzes für die Universitätsklinika am Ende eine sachgerechte Kompensation darstellt.
Ungelöst bleibt weiterhin der Erlösausfall in den Hochschulambulanzen. Diese sind in ihrer Region ein wichtiger Bestandteil der ambulanten Versorgung. Durch die Pandemie sind dort die Einnahmen deutlich zurückgegangen. Auch für diese absehbaren Verluste benötigen die Universitätsklinika dringend eine Ausgleichsregelung.
„Ein angemessener Ausgleichssatz sowie die Kompensation der Erlösausfälle in den Hochschulambulanzen sind für die Universitätsklinika zwei wichtige Bausteine, um die finanziellen Belastungen in Folge der Pandemie abzumildern“, sagt Jens Bussmann, Generalsekretär des VUD.
Kontakt Deutsche Hochschulmedizin e.V.
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