Im Notfall gezielter versorgt: Universitätsklinika begrüßen Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung

Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung beschlossen. Die Universitätsklinika Deutschlands begrüßen das Reformvorhaben, denn eine gut funktionierende Notfallversorgung ist essenziell für eine gute Gesundheitsversorgung. Im akuten medizinischen Notfall ist es entscheidend, jederzeit unmittelbar und gezielt Hilfe zu erhalten und auf eine hochwertige Versorgung vertrauen zu können. Nun werden die Versorgungsbereiche besser vernetzt und aufeinander abgestimmt.

„Die Reform der Notfallversorgung will endlich dafür sorgen, dass Patientinnen und Patienten in gesundheitlich bedrohlichen Situationen gezielt in die richtigen Versorgungsstrukturen gelenkt werden. Diese effizientere Steuerung kann zu einer besseren Versorgung und zu einer Entlastung der Notaufnahmen führen. Die Universitätsklinika Deutschlands begrüßen das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung, es beinhaltet viele gute Ansätze. Universitätsklinika haben ein besonderes Interesse an der Reform, weil sie Notfallversorgung rund um die Uhr in allen Disziplinen sichern“, betont Prof. Jens Scholz, 1. Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD).

Eine umfassende Reform der Notfallversorgung ist dringend erforderlich und steht im Einklang mit der anstehenden Krankenhausreform. Beide Reformvorhaben werden – sofern konsequent umgesetzt – die Qualität der Patientenversorgung verbessern. Die Krankenhäuser werden von einer Reform der Notfallversorgung profitieren, wenn zukünftig Patientinnen und Patienten gezielter in die richtige Versorgungsebene geleitet werden. 

„Patientinnen und Patienten wird nicht nur der Zugang zu Versorgungsstrukturen erleichtert, sondern sie sollen vor allem auch in die richtigen Versorgungsebenen gesteuert werden, indem die Kassenärztlichen Vereinigungen Akutleitstellen einrichten. Es ist richtig, die fachliche Leitung der Integrierten Notfallfallzentren (INZ) den Krankenhäusern zuzuordnen, weil Krankenhäuser mit ihrem verfügbaren ärztlichen Personal die notwendige Expertise verlässlich sicherstellen können. Vorrangig in Krankenhäusern mit einer „umfassenden“ und „erweiterten“ Notfallversorgung muss ein INZ verankert werden. Dort steht die notwendige Diagnostik zur Verfügung und dort ist die Breite der medizinischen Weiterbehandlung möglich. Auch die Schärfung des Sicherstellungsauftrages der Kassenärztlichen Vereinigungen für die ambulante Notfallversorgung ein-schließlich telemedizinischer und aufsuchender Versorgung ist sachgerecht. Die praktische Um-setzung der Reform sollte zudem von Anfang an durch eine unabhängige Institution evaluiert werden“, betont Jens Bussmann, Generalsekretär des VUD.

Kontakt: 
Barbara Ogrinz 
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