Hochschulmedizin für 2G-Regelung in der Krankenversorgung

Die Deutsche Hochschulmedizin spricht sich dafür aus, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit an den Universitätskliniken und Medizinischen Fakultäten die 2G-Regel (genesene und geimpfte Personen) angewandt werden kann.

„Die Anwendung der 2G-Regel in der Krankenversorgung ist ein wichtiger Beitrag im Sinne der Patientensicherheit“, sagt Professor Jens Scholz, 1. Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD), „auch wenn wir in den Unikliniken eine sehr hohe Impfquote erreicht haben, wird so weiteres Vertrauen bei Patientinnen und Patienten geschaffen und Unsicherheiten ausgeräumt.“

Trotz „vierter Welle“ und Virus-Mutationen müssen die Universitätskliniken eine umfassende Krankenversorgung weiterhin gewährleisten. Dies gilt nicht nur für die Versorgung von COVID-Erkrankten, sondern auch für alle anderen medizinischen Behandlungen wie Transplantationen, bei Seltenen Erkrankungen oder in der Onkologie.

„Auch für die Medizinstudierenden sollte die 2G-Regelung an allen Standorten angewandt werden können“, sagt Professor Matthias Frosch, Präsident des Medizinischen Fakultätentags (MFT). „Sie haben im Rahmen ihrer praktischen Ausbildung Kontakt zu Patientinnen und Patienten und sollten diesbezüglich mit den Mitarbeitenden in den Unikliniken gleichgestellt sein“, ergänzt Professor Frosch.

Bei den Besuchern der Unikliniken soll die 3G-Regel (geimpfte, genesene und getestete Personen) gelten. So kann auch der Kontakt von Patienten und Patientinnen zu Kindern und anderen Personen, die aus verschiedenen Gründen nicht geimpft werden können, unter Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln aufrechterhalten werden.

 

Kontakt Deutsche Hochschulmedizin e.V.

Stephanie Strehl-Dohmen
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