Eine Reform der Notfallversorgung in Deutschland ist notwendig – die Umsetzung muss im Einklang mit der Krankenhausreform stehen

Eine Reform der Notfallversorgung ist notwendig und überfällig. Dies gilt für die Versorgung im Rettungsdienst und im Krankenhaus. Die Reform sollte eine Antwort auf die bestehenden Defizite und auf den demografischen Wandel liefern. Ihre Umsetzung muss im Einklang mit der Krankenhausreform stehen, die zu neuen Strukturen in der stationären Versorgung und damit auch in der Notfallversorgung führen wird.

Die Universitätsklinika begrüßen die Stellungnahme der Regierungskommission zur Reform des Rettungsdienstes. Sie setzt weitere wichtige Impulse für eine umfassende Reform der Notfallversorgung, die dringend erforderlich ist und die im Einklang mit der anstehenden Krankenhausreform stehen muss. Beide Reformvorhaben müssen sich daran messen lassen, die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern.

 „Die Regierungskommission nimmt zu Recht die Organisation des Rettungsdienstes in den Fokus. Hier fehlt es bislang an einheitlichen Strukturen und notwendigen Qualitätsanforderungen. Diese sind aber für eine bessere Patientenversorgung dringend erforderlich. Daher ist eine stringente Umsetzung der Vorschläge notwendig. Die demografische Entwicklung zwingt uns, alle Strukturen unserer Gesundheitsversorgung zu überdenken. Die Krankenhäuser werden von einer Reform der Rettungsdienste profitieren, wenn zukünftig Patientinnen und Patienten gezielter in die richtige Versorgungsebene geleitet und alle relevanten Patientendaten vorab übermittelt werden. Dies gilt auch für den notwendigen Anstieg von Verlegungen zwischen Krankenhäusern, der absehbar ist. Daher muss die Reform des Rettungswesens mit der Krankenhausreform zusammen gedacht werden“, betont Prof. Jens Scholz, 1. Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD).

Jens Bussmann, VUD-Generalsekretär, ergänzt: „Die heutige Stellungnahme der Regierungskommission ist eine wertvolle Ergänzung der 4. Stellungnahme. In dieser hatte die Regierungskommission zutreffend den Aufbau Integrierter Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern der G-BA-Notfallstufen 2 und 3 empfohlen und die Federführung der INZ bei den Krankenhäusern verankert. Beide Empfehlungen bilden eine wertvolle Grundlage für die dringend notwendige Reform der Notfallversorgung. Für den in vielerlei Hinsicht impraktikablen Beschluss des G-BA zum Ersteinschätzungsverfahren muss außerdem im Zuge der Reform eine neue Rechtsgrundlage geschaffen werden.“

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Barbara Ogrinz
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