Die Deutsche Hochschulmedizin befürwortet die heute vom Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach vorgestellte Digitalisierungsstrategie. Sie dient als Grundlage für das Digitalgesetz und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG). Beide Gesetze sollen laut Bundesgesundheitsministerium in den nächsten Wochen vorgelegt werden. Kern der Strategie ist ein Neustart bei der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA). Diese soll bis Ende 2024 für alle gesetzlich Versicherten im sogenannten Opt-Out-Verfahren eingerichtet werden. Gleichzeitig sollen die Daten aus der ePA künftig zu Forschungszwecken automatisch über das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) beim BfArM für Forschungseinrichtungen und nun auch für die forschende Industrie abrufbar sein.
Dazu sagt Professor Jens Scholz, 1. Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands e.V.:
„Die ePA noch mal neu anzugehen und bis Ende nächsten Jahres für jeden, der sich nicht aktiv dagegen entscheidet, verbindlich einzuführen, bringt neuen Schwung in die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Die ePA wird uns helfen, Patientinnen und Patienten besser zu versorgen. Gleichzeitig werden wir so umfassend wichtige Versorgungsdaten für die Forschung nutzen können. Auch dies wird durch bessere Diagnose- und Therapiemöglichkeiten den Patientinnen und Patienten zu Gute kommen. Dieser Schub für die Gesundheitsversorgung wird sich in einer zukünftig reformierten Krankenhauslandschaft noch verstärken. Grundlage für regionale Versorgungsnetzwerke, die von den Universitätsklinika koordiniert werden, ist eine starke IT-Infrastruktur in den Level IIIU-Häusern. Allerdings ist die neue ePA nur ein erster Schritt. Andere Länder haben uns bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens längst überholt. Hier hat Deutschland eindeutig noch Nachholbedarf.“
Professor Matthias Frosch, Präsident des Medizinischen Fakultätentages unterstützt die Initiative mit Nachdruck:
„Die Digitalisierungsstrategie greift zwei wesentliche Aspekte auf, nämlich bürokratische Hemmnisse abzubauen und die Forschung für Patientinnen und Patienten auf eine neue Grundlage zu stellen. So wird mit dem Aufbau einer zentralen Koordinierungsstelle für die Gesundheitsforschung ein vereinfachter Zugang zu klinischen Daten aus verschiedenen Quellen geschaffen. Von ganz herausragender Bedeutung ist, dass datenschutzrechtliche Bürokratie abgebaut wird, ohne dabei die Rechte und berechtigten Interessen der Patientinnen und Patienten zu verletzen. Mit der Begrenzung der Zuständigkeit nur noch eines federführenden Landesdatenschutzbeauftragten bei länderübergreifenden Forschungsvorhaben wird den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ein einfacherer datenschutzkonformer Umgang mit Patientendaten ermöglicht und damit die Gesundheitsforschung im Interesse aller Patientinnen und Patienten für eine bestmögliche Gesundheitsversorgung erheblich erleichtert.“
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