Ampel-Fraktionen halten weiter Kurs: Krankenhausreform nimmt nächste parlamentarische Hürde

Der Bundestag hat heute in 1. Lesung über das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beraten und den Gesetzesentwurf an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Zukunftsfeste Versorgungsstrukturen zu schaffen und die Aufgabenverteilung zwischen den Krankenhäusern neu auszuloten, spielt im Gesetzesentwurf eine entscheidende Rolle. Die Universitätsklinika begrüßen die Einigkeit der Ampel-Fraktionen und appellieren, auch im weiteren parlamentarischen Verfahren Kurs auf die Neuausrichtung der Krankenhausversorgung zu halten. 

„Die Einigkeit der Regierungsfraktionen im Bundestag zeigt, dass die Koalitionspartner den Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft und die Verbesserung der Qualität der Patientenversorgung konsequent voranbringen wollen. Die Krankenhausreform ist mutig und muss jetzt mit allen Kräften befördert werden. Dazu gehört insbesondere die Einsicht, dass nur echte Strukturveränderungen eine Antwort auf den demografischen Wandel sein können. Die Universitätsklinika unterstützen den ambitionierten Reformplan. Auch die Länder sollten sich hierzu bekennen und alle Kräfte darauf verwenden, die Veränderungen der Krankenhauslandschaft voranzubringen. Denn Leistungsgruppen, Qualitätskriterien, Vorhaltefinanzierung, Transformationsfonds und bessere Vernetzung werden dazu beitragen, die regionale Versorgung in einem engen und koordinierten Zusammenspiel zukunftsfest zu gestalten“, sagt Prof. Jens Scholz, 1. Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD).

„Das Land Nordrhein-Westfalen ist bereits vorangeschritten und hat eine Krankenhausreform eingeleitet, die zu Schwerpunkten in der Versorgung und mehr Qualität der Behandlung im Krankenhaus führen soll. Viele Leistungsangebote sollen konsequent an deutlich weniger Standorten konzentriert werden. NRW kann damit Vorbild auch für andere Bundesländer sein: Durch mehr Kooperationen der Krankenhäuser und klare Rollenverteilungen können so die knappen Ressourcen bestmöglich eingesetzt und qualitativ hochwertige Schwerpunkte gebildet werden“, ergänzt Jens Bussmann, Generalsekretär des VUD.

Neben dem KHVVG eine Reform der Notfallversorgung auf den Weg zu bringen, ist richtig und überfällig. Denn auch hier müssen Antworten auf die bestehenden Defizite und auf den demografischen Wandel gefunden werden. Dafür ist es notwendig, die etablierten Wege der Notfallversorgung zu überdenken und eine bessere Patientensteuerung herzustellen. Die Krankenhäuser werden von einer Reform der Notfallversorgung profitieren, wenn zukünftig Patientinnen und Patienten gezielter in die richtige Versorgungsebene geleitet werden. 

Kontakt: 
Barbara Ogrinz 
Verband der Universitätsklinika Deutschlands e.V. 
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