Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Die Pandemie ist noch nicht vorbei

Die meisten Corona-Regelungen laufen Ende dieser Woche aus, obwohl die COVID-Fallzahlen weiterhin hoch sind und bundesweit steigen. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes berücksichtigt diese Entwicklungen nicht. Die Universitätsmedizin benötigt auch weiterhin einen flexiblen Instrumentenkasten, um sich bei steigenden Infektionszahlen um ihre Patientinnen und Patienten sowie um ihre Mitarbeitenden kümmern zu können. Daneben gehören aus Sicht der Deutschen Hochschulmedizin vor allem die Verlängerung der Abweichungsverordnung zur Ärztlichen Approbationsordnung sowie Regelungen zur Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität der Krankenhäuser ins Gesetz.

Professor Jens Scholz, 1. Vorsitzender des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands (VUD): „Wir sehen in den Universitätskliniken, dass die Pandemie nicht vorbei ist. Während wir in den Unikliniken an einem Tag im Januar 2022 durchschnittlich ca. 1.500 COVID-Patientinnen und Patienten stationär versorgt haben, sind es derzeit über 2.300 täglich. Außerdem erkranken immer noch viele Mitarbeitende, die dann bei der Versorgung der Patientinnen und Patienten fehlen. Deshalb brauchen wir dringend Verlängerungen und Nachbesserungen zur finanziellen Sicherung der Krankenhäuser.“

Die Regelungen zu den Versorgungsaufschlägen, die zur Deckung des Mehraufwands bei der Behandlung von COVID-Patientinnen und -Patienten dienen, müssen verlängert werden. Zudem muss der Ganzjahresausgleich so angepasst werden, dass den Universitätskliniken nicht zwei Prozent Budgetverlust droht. Auch sollten die Freihaltepauschalen als Liquiditätshilfen bis mindestens Ende Juni 2022 verlängert werden. Weiterhin fehlt eine Lösung, um die ambulanten Erlösausfälle der Universitätsklinken zu kompensieren.

In den letzten beiden Jahren konnte durch eine Abweichungsverordnung der Approbationsordnung die Ausbildung der Studierenden der Human- und Zahnmedizin in gemeinsamer Abwägung durch Universitäten, Unikliniken, Landesprüfungsämter und Gesundheitsämter an die lokale und nationale Pandemielage anpasst werden. Die Studierenden konnten so ihre praktische Ausbildung fortsetzen sowie Staatsexamensprüfungen ablegen.

Professor Matthias Frosch, Präsident des Medizinischen Fakultätentages (MFT): „Diese bereits eingesetzten und erfolgreich erprobten Flexibilisierungsmöglichkeiten sollten um weitere sechs Monate verlängert werden. Nur so kann die medizinische Ausbildung auch im Sommersemester 2022 ohne Verzögerungen fortgeführt werden. Und nur so können auch die Staatsexamensprüfungen in dem gesetzlich vorgegebenen Zeitraum unter Einsatz lokal erforderlicher Infektionsschutzmaßnahmen abgelegt werden. Allein durch die Verlängerung der Abweichungsverordnung lassen sich aus unserer Sicht drohende Verzögerungen von mindestens sechs Monaten bei der Erlangung der ärztlichen Approbation vermeiden.“

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